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   RG, 29.04.1926 - IV 693/25   

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https://dejure.org/1926,49
RG, 29.04.1926 - IV 693/25 (https://dejure.org/1926,49)
RG, Entscheidung vom 29.04.1926 - IV 693/25 (https://dejure.org/1926,49)
RG, Entscheidung vom 29. April 1926 - IV 693/25 (https://dejure.org/1926,49)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist die dem Eigentümer des an einen Bürgersteig angrenzenden Grundstücks kraft öffentlichen Rechts obliegende Pflicht, bei winterlicher Glätte zu streuen, eine Verbindlichkeit im Sinne des § 278 BGB.? 2. Zur Haftung des Grundstückseigentümers aus § 823 BGB. wegen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streupflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 113, 293
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • LG Karlsruhe, 22.03.2013 - 6 O 205/12

    Verkehrssicherungspflicht: Mitverschulden bei Sturz infolge Eisglätte

    Da die Beklagte die Räum- und Streupflicht für den 28. Dezember 2010 auf die Eigentümerin S. übertragen hat, kommt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in diesem Bereich durch die beklagte Hauseigentümergemeinschaft nur in Betracht, wenn diese die bei ihr verbliebene Verpflichtung, die Erfüllung der Räum- und Streupflicht durch die Anlieger zu überwachen (so schon RGZ 113, 293, 296/297, vgl. BGHZ 118, 368, 373, NJW 1966, 2311, 2312; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. Februar 2002, 7 U 117/00, OLGR Karlsruhe 2002, 351), verletzt hat.
  • BGH, 24.04.1952 - III ZR 78/51

    Unfallansprüche eines Beamten

    Damit hat die Stadt gegen ihre allgemeine Verkehrssicherungspflicht und gegen § 1 des PrWRG, das ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist (RG JW 1928, 1046; RGZ 113, 293), verstoßen.
  • BGH, 05.12.1955 - III ZR 83/54

    Rechtsmittel

    Hier hat der Berufungsrichter offenbar übersehen, daß das Wegereinigungsgesetz mit der in ihm für die Beklagte normierten und bei ihr verbliebenen Streupflicht auf Fahrbahnen ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist (vgl. RG in JW 1928, 1046; RGZ 113, 293; Urteil des Senats vom 24. April 1952 - III ZR 78 + 79/51 - S. 11), und deshalb Klagegrundlage für den hier geltend gemachten Schadenersatzanspruch in erster Linie die Bestimmung des § 823 Abs. 2 BGB ist.

    Es ist Sache des Streupflichtigen, den Widerlegungsbeweis zu führen, daß er dasjenige getan habe, was geeignet gewesen sei, die Ausführungen des Schutzgesetzes zu sichern, oder welche besonderen Umstände ihn von dem Vorwurf eines für den Unfall ursächlichen Verschuldens entlasten (vgl. RGZ 113, 293 [294/5] und die weitere dort angeführte Rechtsprechung des Reichsgerichts).

  • BGH, 28.09.1976 - VI ZR 113/76

    Beweislage hinsichtlich des Verschuldens nach Feststellung des objektiven

    Häufig - so etwa in RGZ 113, 293, 294 - findet sich der einschränkende Zusatz "für die erste Betrachtung", den auch der Senat in seinem Urteil vom 21. Dezember 1955 (VI ZR 280/54 - LM BGB 823 [Bc] Nr. 1 = VersR 1956, 190) übernommen hat.
  • KG, 23.06.2014 - 8 U 32/14

    Haftung eines Berliner Grundstückseigentümers wegen eines Glatteisunfalls eines

    Ein Grundstückseigentümer, dem die Streupflicht obliegt, kann die ihm nach dem Gesetz treffende Haftung für unterlassenes Streuen nicht schon durch Bestellung eines Bediensteten, etwa eines Hausmeisters, mag dieser auch an sich geeignet und zuverlässig sein, von sich abwälzen, muss diesen vielmehr selbst überwachen und kontrollieren (so schon RGZ 113, 293, 296/297).
  • BGH, 20.04.1959 - III ZR 41/58

    Rechtsmittel

    Die Rechtsprechung hat bisher durchweg die Auffassung vertreten, daß ein Verletzter sich das Verschulden seiner Gehilfen bei Anwendung des § 254 BGB bei Entstehung des Schadens nur dann anrechnen zu lassen brauche, wenn in diesem Augenblick ein Schuldverhältnis oder ein einer Verbindlichkeit ähnliches Rechtsverhältnis bereits bestand, und daß die Teilnahme am allgemeinen Verkehr und die allgemeine Verkehrssicherungspflicht noch kein derartiges Verhältnis begründen (RGZ 75, 257; 99, 263; 113, 293/296; BGHZ 1, 248; 9, 316; 16, 259).
  • BGH, 21.12.1955 - VI ZR 280/54

    Rechtsmittel

    Dieser muß daher nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts in einem derartigen Falle die Umstände darlegen, die ihn von einem Verschulden zu entlasten geeignet sind (RGZ 91, 72 [76]; 113, 293 [294]; RG JW 1928, 1046).
  • BGH, 24.10.1960 - III ZR 162/59

    Zulässigkeit einer Revision bei einer nach der Revisionseinlegung eingetretenen

    Für die erste Betrachtung ist deshalb anzunehmen, daß das Unterlassen des Streuens auf einem Verschulden beruht (RGZ 113/293, Urteil des erkennenden Senats vom 5. Dezember 1955 - III ZR 84/54 -).
  • BGH, 22.01.1957 - VI ZR 336/55

    Rechtsmittel

    Die Unterlassung einer durch eine Polizeiverordnung gebotenen Schutzmaßnahme begründet in aller Regel die Vermutung, daß sie auf einem Verschulden beruht (RGZ 113, 293 [294]).
  • BGH, 03.01.1961 - VI ZR 67/60

    Rechtsmittel

    Die Beachtung der sicherheitspolizeilichen Vorschriften fällt in den Verantwortungsbereich des Betriebsinhabers, hier der Beklagten, Ist, wie hier, ein objektiver Verstoß gegen ein Schutzgesetz festgestellt, so spricht nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (RGZ 91, 76; 113, 293, 294; 145, 107, 116; ferner RG in JW 1911, 542 und 1928, 1046; WarnR 1909 Nr. 208 und 1911 Nr. 474; BGH in VersR 1957, 429; BGB-RGRK 11. Aufl. § 823 Anm, 115 mit weiteren Nachweisen) eine Vermutung dafür, daß die Verletzung des Schutzgesetzes auch schuldhaft erfolgt ist, der Betriebsinhaber also zumindest fahrlässig der Vorschrift zuwider gehandelt hat.
  • BGH, 18.05.1955 - VI ZR 104/54
  • BGH, 30.03.1965 - V ZR 228/62

    Begriff des Verrichtungsgehilfen - Verrichtungsgehilfe bei Ausbau eines Tunnels -

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